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Inwiefern können Tierrechte ethisch begründet werden?

Inwiefern können Tierrechte ethisch begründet werden?

   

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Inwiefern können Tierrechte ethisch
begründet werden? 

von

Amelie Geiger
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1. Einleitung

2. Philosophische Positionen zur Tierethik

  2.1. Immanuel Kant 

  2.2.Peter Singer

  2.3.Tom Regan 

  2.4. Julian Nida-Rümelin 

  2.5.Carl Cohen

3. Bezug zur Lektüre von Marco de Angelis 

4.Fazit

5. Abkürzungsverzeichnis 

6. Literaturverzeichnis

7. Eidesstattliche Versicherung

1. Einleitung.

Gleichberechtigung ist ein Thema, das in der Vergangenheit an Wichtigkeit gewann und gegenwärtig weiterhin umfassend thematisiert wird. Dabei wird beispielsweise die Stellung der Frau in der Gesellschaft diskutiert. Neben dem Sexismus ist der Rassismus eine Form der Diskriminierung, gegen die angekämpft wird. Zudem werden auch Menschen mit Behinderung diskriminiert.

Die Forderung, die mit der Frauenrechtsbewegung, dem Antirassismus und der Ablehnung von Behindertenfeindlichkeit einhergeht, ist die nach einem gleichen Recht für alle. Bei diesen Beispielen bezieht sich die Gleichberechtigung auf den zwischenmenschlichen Bereich. Die Diskussion lässt sich allerdings über diesen Bereich hinaus weiter ausdehnen. Viele Menschen ernähren sich von tierischen Produkten, manche tragen Kleidung, welche aus tierischen Materialien hergestellt wurde und andere besitzen Haustiere. In diesem Zuge kommen Fragen nach dem moralisch vertretbaren Umgang mit Tieren und der artgerechten Haltung auf. Vegetarismus und Veganismus breiten sich als Ernährungsweisen zunehmend aus.

Da das Verhältnis von Mensch und Tier zahlreiche ethische Fragen im alltäglichen Leben aufwirft, stellt es ein relevantes Diskussionsthema dar. In der Tierethik wird das Mensch-Tier-Verhältnis grundsätzlich hinterfragt. Dabei soll die ethische Berücksichtigung von Tieren geklärt werden (vgl. Schmitz 2015, S. 14–15). Im deutschen Tierschutzgesetz wird das Tier als „Mitgeschöpf“ bezeichnet, dessen Leben und Wohlbefinden aus der Verantwortung des Menschen für das Tier, geschützt werden soll (vgl. Bundesamt der Justiz und für Verbraucherschutz 2018 §1). „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ (Bundesamt der Justiz und für Verbraucherschutz 2018 §1)

Im ersten Paragraphen des Tierschutzgesetzes wird die Notwendigkeit des Schutzes von Tieren sowie die menschliche Verantwortung für deren Wohlbefinden formuliert und festgeschrieben. Es wird jedoch auch eine Frage aufgeworfen: Was gilt als „vernünftiger Grund“, um einem Tier rechtlich Schmerzen zufügen zu dürfen? Fleischkonzerne könnten beispielsweise das Bereitstellen von tierischer Nahrung oder den wirtschaftlichen Gewinn als „vernünftigen Grund“ angeben. Anhand dieses Beispiels wird deutlich, dass Fragen nach dem Verhältnis von Mensch und Tier im täglichen Leben aufkommen. Angeregt durch die hohe Relevanz des Themas soll sich diese Arbeit mit der ethischen Begründbarkeit von Tierrechten beschäftigen.

Die Forschungsfrage lautet: Inwiefern können Tierrechte ethisch begründet werden? Die Rechte für Tiere sind hierbei auf das Mensch-Tier-Verhältnis bezogen. Tiere erhalten durch das Zugestehen von Rechten einen moralischen Status, was in der Praxis bedeutet, dass sie einen Anspruch darauf haben, dass der Mensch sich im Umgang mit Tieren „von moralischen Erwägungen leiten lässt“ (Hager 2015, S. 26; vgl. Stucki 2016, S. 329). Um der Forschungsfrage auf den Grund zu gehen, sollen verschiedene ethische Positionen vorgestellt und auf die gestellte Frage bezogen werden.

Es werden die Positionen von Immanuel Kant, Peter Singer und Tom Regan, Julian Nida-Rümelin und Carl Cohen thematisiert. Auch zwischen diesen Positionen soll ein Bezug hergestellt werden. In Anbetracht des Umfangs der Arbeit werden sich die Erläuterungen der Positionen auf die grundlegenden Aussagen fokussieren, sodass verschiedene Ansichten und Ansatzpunkte der Argumentation in die Analyse des Themas miteinbezogen werden können. Zusätzlich soll eine Verbindung des Themas zur Lektüre des Referenten Marco de Angelis hergestellt werden. Das Ziel der Arbeit liegt darin, verschiedene Argumentationen in Bezug auf die ethische Begründbarkeit von Tierrechten nebeneinander zu stellen und ein persönliches Fazit zu entwickeln

2. Philosophische Positionen zur Tierethik

   2.1. Immanuel Kant.

Immanuel Kant lebte von 1724 bis 1804 und gehört zu den bedeutendsten Philosophen der Geschichte. Neben dem Werk „Metaphysik der Sitten“ (1785), auf welches sich im Folgenden bezogen wird, gehören auch die „Kritik der reinen Vernunft“ (1781) sowie die „Kritik der praktischen Vernunft“ (1788) zu den Hauptwerken von Kant (vgl. Eisler 1912, S. 311–344). Kant unterscheidet den Menschen anhand von technischen, pragmatischen und moralischen Fähigkeiten vom Tier. Mit den technischen Anlagen sind Fähigkeiten mechanischer Art, welche mit dem Bewusstsein verbunden sind, gemeint. Unter den pragmatischen Anlagen wird das geschickte Gebrauchen eines anderen Menschen zu bestimmten Absichten verstanden. Die moralischen Fähigkeiten beziehen sich auf das Handeln unter Gesetzen nach dem Prinzip der Freiheit (vgl. Kant 1973, S. 322). Zusätzlich charakterisiert Kant den Menschen durch dessen Gebrauch von Vernunft als „vernünftiges Tier“ (vgl. Kant 1973, S. 322).

Durch den Anteil des Menschen an der „Vernunftwelt“ erhalte der Mensch einen absoluten Wert. Da der Mensch fähig ist, Moralgesetze selbst zu formulieren, sei er in der „Vernunftwelt“ autonom. Gehe man nun davon aus, dass „alle Wesen mit dieser Fähigkeit eine Würde haben“ (Wolf und Tuider 2014), so gelte das Moralgesetz, jedes vernünftige Wesen nie nur als Mittel, sondern immer auch als Zweck zu behandeln. Tiere haben nur einen relativen Wert, da sie keine Vernunftwesen seien. Sie sind nach Kant Mittel für Personen (vgl. Wolf und Tuider 2014).

In Bezug auf das Verhalten des Menschen gegenüber Tieren lehnt Kant allerdings jegliche gewaltsame Behandlung von Tieren ab (vgl. Kant 1922, S. 255–256). Dies bezeichnet er als „Pflicht des Menschen gegen sich selbst“ (Kant 1922, S. 255). Die Begründung hierfür liegt in der Abstumpfung des Menschen, wenn er unmoralisch handelt, indem er beispielsweise Tiere quält. Wenn ein Mensch sich grausam im Umgang mit Tieren verhalte, gehe die Feinfühligkeit und das Mitleid des Menschen für Tiere schrittweise verloren. Mitleid zu empfinden und feinfühlig zu sein, erscheine im Verhältnis zu anderen Menschen eine „diensame“ Anlage zu sein, die nicht verloren gehen sollte. Menschen könnten durch das Abstumpfen im Umgang mit Tieren auch gegenüber direkten Trägern von Moral, d.h. Menschen, zu Grausamkeit tendieren (vgl. Kant 1922, S. 255–256; Wolf und Tuider 2014).

Dieses sogenannte „Verrohungsargument“ von Kant erweist sich als hoch anthropozentristisch, d.h. dass die Natur – in diesem Fall die Tierwelt – keinen moralischen Wert um ihrer selbst willen hat, sondern nur für den Menschen. Auf diese Weise lassen sich keine Rechte für Tiere begründen, weil der Mensch im Zentrum der Argumentation steht. Der Mensch soll durch das moralische Verhalten gegenüber Tieren geschützt werden, d.h. es handelt sich nicht um das Recht der Tiere auf Schutz und Respekt um derer selbst willen (vgl. Krebs 2016b, S. 342; Wolf und Tuider 2014).

   2.2.Peter Singer.

Der australische Philosoph Peter Singer hat vor allem durch sein Buch „Animal Liberation“ einen großen Beitrag zur tierethischen Diskussion geleistet. Geboren wurde er 1946. Sein Buch „Animal Liberation“ wurde 1975 erstveröffentlicht (vgl. Singer o.J.).

In seinem Text „Alle Tiere sind gleich“ befasst sich Peter Singer zunächst mit der Gleichheit von Menschen untereinander. Laut Singer ist Gleichheit nicht von bestimmten Fähigkeiten wie Intelligenz oder körperlicher Stärke abhängig (vgl. Singer 2016, S. 13–18). „Gleichheit ist ein moralisches Ideal, keine Tatsachenbehauptung.“ (Singer 2016, S. 18) Tatsache ist, dass Menschen sehr unterschiedlich sind. Dies bezieht sich unter anderem sowohl auf das Geschlecht, das Aussehen, wie auch auf das Verhalten und die individuellen Fähigkeiten (vgl. Singer 2016, S. 16).

Die Forderung nach Gleichheit könne rational betrachtet nicht darauf gegründet sein, die tatsächliche Gleichheit von Menschen zu verlangen. Unterschiede zwischen Menschen in Bezug auf beispielsweise die Hautfarbe, das Geschlecht oder die Größe rechtfertigen keinen Unterschied in der gegenseitigen Rücksichtnahme. Für eine solche Unterscheidung in der Berücksichtigung gebe es keine rational logischen Gründe (vgl. Singer 2016, S. 16–18). Der höhere Intelligenzgrad eines Menschen berechtige ihn nicht, andere Menschen für seine Zwecke zu instrumentalisieren. Deshalb sei der Mensch auch nicht berechtigt, nichtmenschliche Wesen mit einem niederen Intelligenzgrad auszunutzen (vgl. Singer 2016, S. 19–20).

Die Diskriminierungsformen Rassismus und Sexismus lassen sich mit dem „Speziesismus“ von Peter Singer verknüpfen (vgl. Singer 2015, S. 81). Der Begriff Speziesismus geht ursprünglich auf Richard Ryder, einen Pionier in der Tierrechtsbewegung, zurück (vgl. Singer 2016, S. 21; Ryder 2010, S. 1–2). Mit dem Speziesismus wird eine voreingenommene Haltung gegenüber Lebewesen einer anderen Spezies beschrieben. Die Spezies Mensch wird als vorrangig angesehen. Hierzu parallel vollzieht sich beim Sexismus die Diskriminierung von Menschen eines anderen Geschlechts und beim Rassismus die einer anderen „Rasse“, d.h. Menschen mit einer anderen Hautfarbe. Die Bevorzugung liegt stets bei der eigenen Spezies, d.h. der Gattung Mensch, dem eigenen Geschlecht und der eigenen Hautfarbe. Sowie bereits erwähnt wurde, rechtfertigen Unterschiede zwischen Menschen wie die Zugehörigkeit zu einer bestimmten „Rasse“ oder einem bestimmten Geschlecht keine unterschiedliche Rücksichtnahme. Ebenso verhalte es sich mit der Rücksicht gegenüber Mitgliedern einer anderen Spezies (vgl. Singer 2015, S. 81–82).

Die Rücksichtnahme, die gemeint ist, bezieht sich auf die Interessen eines Lebewesens. Peter Singer beruft sich hier auf Aussagen von Jeremy Bentham und Henry Sidgwick, welche der Strömung des Utilitarismus zugeordnet werden können. Nach der Nützlichkeitstheorie des Utilitarismus wird eine Nutzenmaximierung durch das Abwägen von Interessen angestrebt (vgl. Singer 2016, S. 19; Kirchner und Michaëlis 1907, S. 673–674). Die Aussagen von Bentham und Sidgwick beziehen sich auf die gleiche Gewichtung der Interessen aller Betroffenen einer Handlung. Aus dem Universum heraus betrachtet, habe das gute Leben eines Individuums die gleiche Wichtigkeit wie das gute Leben eines anderen (vgl. Singer 2016, S. 19). „Das Prinzip der gleichen Berücksichtigung von Interessen“ (Singer 2016, S. 19) wird auf eine andere Spezies ausgeweitet. Die Leidensfähigkeit stelle dabei das ausschlaggebende Kriterium für das Recht auf gleiche moralische Berücksichtigung dar. Voraussetzung für das Besitzen von Interessen sei die Fähigkeit, zu leiden und zu genießen. Hat ein Lebewesen die Fähigkeit, zu leiden, so habe es ein Interesse, keine Schmerzen zugefügt zu bekommen. Das bereits erwähnte Prinzip der Gleichheit schreibt dem Leiden von jedem Lebewesen eine gleich große Bedeutung zu. Nach dem Argument des Speziesismus und dem Prinzip der gleichen Interessenabwägung ist das Interesse eines Tieres, nicht verletzt zu werden ebenso zu berücksichtigen wie das eines Menschen (vgl. Singer 2016, S. 18–21, 2015, S. 82).

Tierrechte können, angelehnt an Singers Position, durch die Ablehnung des Speziesismus und damit verbunden mit der gleichen Berücksichtigung von Interessen aller Spezies begründet werden. Der Titel „Alle Tiere sind gleich“ weist darauf hin, dass der Mensch in die tierische Schöpfung eingeschlossen wird, da das Mensch-TierVerhältnis den Rahmen des Textes darstellt. Die Formulierung „nichtmenschliche Tiere“ (Singer 2016, S. 14) wird häufig in der Abgrenzung von Mensch und Tier verwendet. Das Konstrukt des Mensch-Tier-Dualismus als Rechtfertigung für die Ausbeutung von Tieren wird durch das Speziesismusargument angegriffen. Die Argumentation von Singer gilt es jedoch kritisch zu betrachten. Singer setzt beispielsweise das Schmerzempfinden mit der Leidensfähigkeit gleich. Eine Differenzierung von Schmerzen und Leiden, von körperlichen und seelischen Schmerzen würde an dieser Stelle eine Bereicherung der Argumentation darstellen. Es kann in Frage gestellt werden, inwieweit Tiere seelische Schmerzen empfinden können. Schließlich sollte noch einmal die Überschrift „Alle Tiere sind gleich“ überdacht werden. Singer priorisiert die Interessen eines Lebewesens. Diese Priorisierung führt zu einer Unterscheidung in der Tierwelt: Tiere, die leidensfähig sind, können Interessen haben und solche, die es nicht sind, können keine Interessen haben. Letztere seien frei von moralischer Rücksichtnahme. Die Unterscheidung von Tieren bezüglich der Leidensfähigkeit lässt Raum für Interpretationen offen und führt somit zu einer unscharfen Grenzziehung. Gleichzeitig entsteht ein Widerspruch zum Titel, da zwischen Tieren unterschieden und somit eine Ungleichheit festgestellt wird. Ob der Begriff des Interesses in der Tierwelt überhaupt angemessen erscheint, lässt sich zusätzlich in Frage stellen. Von Instinkten zu sprechen, würde eventuell zutreffender sein.

 Die generelle Reduzierung des Menschen auf Interessen, die Singer durch seinen utilitaristischen Ansatz vollzieht, verweigert dem Menschen seine Würde. Auf diesen Kritikpunkt wird im nächsten Absatz über Tom Regan kurz eingegangen. 

   2.3.Tom Regan.

Der US-amerikanische Philosoph Tom Regan lebte von 1938 bis 2017. Sein Buch „The Case for Animal Rights“, welches 1983 erstveröffentlicht wurde, gilt als Klassiker in der Tierrechtsbewegung (vgl. The Animals Voice 1986-2019).

Tom Regan problematisiert den Utilitarismus, welcher von Singer in die Argumentation miteinbezogen wurde, da hierbei ein Wert des Individuums nicht vorhanden sei. So lasse sich die Tötung eines Individuums rechtfertigen, wenn dadurch eine insgesamte Nutzenmaximierung ermöglicht wird, beispielweise im Sinne der Auszahlung eines Erbes an mehrere Individuen (vgl. Regan 2016, S. 40–41). Diesem Ansatz widerspricht Regan: „Der gute Zweck heiligt nicht das schlechte Mittel.“ (Regan 2016, S. 41).

Der sogenannter „Rechts-Ansatz“ von Regan geht von dem Vorhandensein eines Wertes jedes Individuums aus, welchen er als „inhärenten“ Wert, d.h. „einer Sache innewohnend“ (Dudenredaktion o.J.b) bezeichnet. Hier präzisiert Regan, dass jeder inhärenten Wert besitzt und zwar in gleichem Maße unabhängig von der Nützlichkeit. Eine davon abweichende Auffassung würde beispielsweise Diskriminierungen zulassen. Den „Rechts-Ansatz“ auf Menschen zu begrenzen, erachtet er als rational nicht begründbar. Tiere unterscheiden sich zwar in ihren Fähigkeiten von Menschen,jedoch unterscheiden sich Menschen auch untereinander in ihren Fähigkeiten. Diese Unterschiede können keine Diskriminierung rechtfertigen. Trotz unterschiedlicher Fähigkeiten könne nicht von einem geringeren Wert eines Individuums ausgegangen werden. Regan stützt sich an dieser Stelle auf die Gemeinsamkeiten zwischen Individuen (vgl. Regan 2016, S. 41–42): Jeder ist “das empfindende Subjekt eines Lebens (experiencing subject of a life)“ (Regan 2016, S. 42). Auch Tiere seien „empfindende Subjekte eines Lebens“, denn auch sie sind empfindungsfähig, auch ihr Leben wird durch Dimensionen wie Schmerz oder Befriedigung beeinflusst. Somit haben Tiere einen inhärenten Wert, welcher nicht geringer ausfalle wie der von Menschen. Einem Menschen mit unterdurchschnittlicher Intelligenz würde beispielsweise kein geringerer Wert zugeschrieben werden als einem durchschnittlich intelligenten Menschen. Demnach lasse sich aus Kriterien wie geistige Fähigkeiten, Vernunft oder Autonomie kein geringerer Wert von Tieren begründen. (vgl. Regan 2016, S. 43–44). „Inhärenter Wert kommt somit all denen, die empfindende Subjekte eines Lebens sind, gleichermaßen zu.“ (Regan 2016, S. 44).

Trotz der Kritik von Regan an Singer zeigen deren Argumentationen deutliche Überschneidungen auf. Tom Regan macht wie Peter Singer ebenfalls Gebrauch vom Speziesismusargument. Er überwindet die Speziesgrenze, indem er sich fragt, ob Tiere „Subjekte eines Lebens“ sind. Diese Frage beantwortet er mit der Empfindungsfähigkeit, aber auch mit Verhaltensweisen, die Tiere mit Menschen gemeinsam haben. Hinzu kommt, dass Menschen und Tiere ähnliche Nervensysteme und vielfältige geistige Fähigkeiten aufweisen. Die Vogelart des Buschhähers dient als Beispiel für die Fähigkeit von Tieren, logische Schlüsse zu ziehen. Merken Buschhäher, dass sie beim Verstecken von Nahrung beobachtet wurden, suchen sie ein neues Versteck (vgl. Regan 2015, S. 110–111).

Mit der Darlegung, dass Tiere wie Menschen „Subjekte eines Lebens“ sein können, begründet Tom Regan, dass diese Tiere Rechte haben. Von Julian Nida-Rümelin wird die Bezeichnung „Subjekt eines Lebens“ ebenfalls verwendet, allerdings auf eine andere Weise.

   2.4. Julian Nida-Rümelin

Bei der Frage nach dem Recht für Tiere wird häufig eine Grenze zwischen empfindungsfähigen und nicht-empfindungsfähigen Lebewesen gezogen. Dies wurde bei den Abschnitten zu Peter Singer und Tom Regan bereits deutlich. Unter dem Sentientismus sind jene ethischen Theorien zusammengefasst, welche diese Grenze ziehen und gleichzeitig den Unterschied zwischen direkt moralisch relevant und nicht oder nur indirekt moralisch relevant aufzeigen. Der Sentientismus (von lat. sentire: empfinden, fühlen) wird auch Pathozentrimus (von griech. Pathos: Leiden) genannt (vgl. Nida-Rümelin 1996, S. 461; Krebs 2016a, S. 157). Gemäß dem Pathozentrismus lassen sich allen empfindungsfähigen Wesen einen eigenen moralischen Wert zuschreiben (vgl. Krebs 2016b, S. 342).

Julian Nida-Rümelin, geboren 1954, war Kulturstaatsminister und ist gegenwärtig Professor für Philosophie und politische Theorie an der Ludwig-MaximiliansUniversität München (vgl. Ludwig-Maximilians-Universität München o.J.). Im Folgenden wird auf einen tierethischen Text von Nida-Rümelin aus dem Jahr 1996 eingegangen. Julian Nida-Rümelin entwickelt in seinem Text „Stufen des Mentalen“ eine Differenzierung von unterschiedlichen mentalen Zuständen (vgl. Nida-Rümelin 1996, S. 465).

Zunächst wird von der Empfindungsfähigkeit die Stufe des Bewusstseins abgegrenzt. Ein empfindungsfähiges Tier könne Schmerzen wahrnehmen. Ein Tier mit Bewusstsein könne Schmerzen wahrnehmen und sich dessen bewusst sein. Die Voraussetzungen für Bewusstsein seien ein minimales kognitives Vermögen sowie eine Relation zum eigenen mentalen Zustand und der Umwelt. Umweltreize werden kohärent, d.h. zusammenhängend, wahrgenommen (vgl. Nida-Rümelin 1996, S. 466).

Die Relation zum eigenen Zustand sei beim Bewusstsein in gewissen Zügen vorhanden, jedoch lasse sich vom Bewusstsein trotzdem eine weitere Stufe unterscheiden: die Stufe des Selbstbewusstseins. Während mit Bewusstsein eine reflexive Einstellung zur Welt gemeint ist, beziehe sich die reflexive Einstellung beim Selbstbewusstsein auf das eigene Selbst. Ein bewusstes Wesen habe nicht unbedingt ein Selbstbewusstsein. Mit dem Spiegeltest wurde bereits getestet, ob Tiere sich selbst erkennen und sich darüber bewusst sein können, dass sie sich selbst im Spiegel sehen. Primaten zeigten beispielsweise durch das Entfernen von Dreck am eigenen Körper, dass ihnen bewusst ist, sich selbst im Spiegel zu sehen. Auch wenn der Spiegeltest das Vorhandensein eines Selbstbewusstseins aufzeigen kann, stelle das Bestehen des Tests keine notwendige Voraussetzung dafür dar. Es werden dafür hochentwickelte kognitive Fähigkeiten benötigt, welche nicht jedes selbstbewusste Lebewesen besitze (vgl. Nida-Rümelin 1996, S. 466–467).

Verfügt ein Lebewesen über ein hohes Maß an praktischer Vernunft, so könne es nicht nur als empfindungsfähig, bewusst und selbstbewusst bezeichnet werden, sondern ihm könne zudem der Personenstatus zugesprochen werden. Mit dem Personenbegriff sei die Fähigkeit der Organisation und des Verfolgens von längerfristigen Plänen verbunden (vgl. Nida-Rümelin 1996, S. 466–467). Außerdem können Lebewesen mit Personenstatus „Präferenzen und Intentionen entwickeln, die nicht auf die unmittelbare Handlungsumgebung gerichtet sind, und die insofern im genuinen Sinne Subjekt ihres Lebens sind.“ (Nida-Rümelin 1996, S. 467) Mit der Formulierung „im genuinen Sinne“ ist die ursprüngliche Bedeutung des Begriffes gemeint (vgl. Dudenredaktion o.J.a).

Der Personenstatus, wie er von Nida-Rümelin ausgeführt wurde, kann nur dem Menschen zugeschrieben werden und verleiht ihm somit einen Sonderstatus. Studien zufolge seien Affen, welche dem Menschen biologisch am nächsten stehen, meist auf die Gegenwart und das örtliche Umfeld beschränkt (vgl. Scholl 2018, S. 16–17).

    Gerade eine reflektierte langfristige Zukunftsorientierung, die über einen Tag hinausgeht (und nicht rein instinktgesteuert abläuft wie beim Verstecken von Nüssen durch Eichhörnchen), bestätigt sich damit als menschliche Besonderheit. (Scholl 2018, S. 24).

Die Bezeichnung „Subjekt eines Lebens“ wird bei Nida-Rümelin auf eine andere Weise aufgefasst als bei Tom Regan (vgl. Nida-Rümelin 1996, S. 467). Während Tiere bei Nida-Rümelin keine „Subjekte ihres Lebens“ sind, weil sie auf die unmittelbare räumliche und zeitliche Umgebung begrenzt sind, werden sie bei Regan als solche benannt.

    2.5.Carl Cohen.

Carl Cohen, Jahrgang 1931, ist ein US-amerikanischer Philosoph. Mit Tom Regan zusammen verfasste er das Buch „The Animal Rights Debate“, welches 2001 veröffentlicht wurde (vgl. deacademic.com o.J.). Cohens Text „Warum Tiere keine Rechte haben“ stellt das Fundament dieses Kapitels dar.

        Tiere können keine Träger von Rechten sein, da der Begriff des Recht seinem Wesen nach auf Menschen bezogen ist; er wurzelt in der moralischen Welt des

        Menschen und hat nur innerhalb dieser Welt Geltung und Anwendbarkeit. (Cohen 2008, S. 51)

Tieren Rechte zuzuschreiben, bedeutet nach Cohen Kategorien zu verwechseln. Ein Tisch könne keinen Ehrgeiz haben, ein Fels keine Gewissensbisse und so ein Kaninchen auch keine Rechte. Würde man einem Kaninchen Rechte zuschreiben, so würde man eine moralische Kategorie auf die Tierwelt anwenden, in welcher Moral keinen Gehalt habe. Moralität sei auf die Welt der Menschen begrenzt (vgl. Cohen 2008, S. 51).

An dieser Stelle wird von Cohen selbst hinterfragt, wie diese Begrenzung festgelegt werden kann. Menschen sind Säugetiere wie Kaninchen auch. Wie Menschen handeln, unterscheide sich jedoch grundlegend vom tierischen Handeln. Cohen greift hier auf Kant zurück. Der Mensch trage die kritische Vernunft und damit verbunden einen moralischen Willen in sich. Moralische Prinzipien werden vom Menschen aufgestellt, begriffen und können auf einen selbst und andere angewendet werden. Es zeige sich hier, dass der menschliche Wille frei ist. Der Mensch könne durch seine Fähigkeit, Gesetze für sich selbst zu formulieren, als moralisch autonom bezeichnet werden (vgl. Cohen 2008, S. 51–53).

      Ein moralischer Akteur zu sein bedeutet, die allgemeine Geltung moralischer Einschränkungen unseres Willens zu begreifen. (Cohen 2008, S. 53)

Während Menschen moralische Akteure seien, könne man dies von Tieren nicht behaupten. Zunächst haben Tiere zu keinem Zeitpunkt, eine Entscheidung rein moralischer Art zu treffen. Moralische Forderungen werden von Tieren weder gestellt noch erfüllt. Sie urteilen nicht moralisch und seien nicht moralisch autonom. Dass manche Handlungen trotz des eigenen Interesses aufgrund ihrer moralischen Verwerflichkeit nicht wünschenswert sein können, erscheine für Tiere nicht begreiflich. Unterlassen wird eine Handlung von Tieren nur aufgrund einer Erfahrung wie beispielsweise der Bestrafung für ein bestimmtes Verhalten. Einen Zusammenhang zur Erkenntnis, dass etwas moralisch „falsch“ ist, gebe es nicht (vgl. Cohen 2008, S. 53–54). „Moralische Richtigkeit kommt in ihrer Welt nicht vor.“ (Cohen 2008, S. 54)

In der moralischen Gemeinschaft werden Rechte wahrgenommen und beachtet. Menschen seien Mitglieder dieser moralischen Gemeinschaft und können ihr Handeln im alltäglichen Leben auf ihr Interesse, aber auch auf moralische Prinzipien abstimmen. Hierbei unterliegen Handlungen weniger der Angst vor einer zu befürchtenden Bestrafung, sondern mehr dem Nachgehen von moralischen Verpflichtungen (vgl. Cohen 2008, S. 54–55). Moralische Fähigkeiten seien einzigartig menschlicher Art. Da es in der Tierwelt nach Cohen keine Moralität gibt, könne man Tieren keine Rechte zusprechen. Cohen präzisiert diese Aussage. Indisputabel sei, dass Tiere Objekte menschlicher moralischer Sorge sein können. Obwohl sie nach Cohen keine Rechte besitzen, haben Menschen Pflichten gegenüber Tieren. Diese Pflichten ergründen sich allerdings nicht aus der Existenz von Tierrechten (vgl. Cohen 2008, S. 55).

   3. Bezug zur Lektüre von Marco de Angelis

An dieser Stelle soll die Thematik der Arbeit in einigen Sätzen mit der Lektüre des Referenten Dr. Marco de Angelis in Verbindung gesetzt werden. Als Verknüpfungspunkt dient die fünfte Lektion „Die Vernunft als Einheit von Mensch und Natur, Subjekt und Objekt“ des Werkes „Philosophie für alle“. Um eine Verbindung zur Tierethik herstellen zu können, wird das Tierreich als Teil der Natur charakterisiert.

         Die Natur ist die Vernunft in ihrer materiellen notwendigen, mechanischen und unbewussten Form; Der Mensch ist hingegen die Vernunft in ihrer geistigen, freien,                   finalistischen und bewussten Form. (Angelis 2016, S. 22)

Die Vernunft der Natur wird bei Marco de Angelis am Beispiel der Naturgesetze, welche rational, regelhaft, erklär- und voraussehbar seien, begründet. In der Unterscheidung der Vernunft von Natur und Mensch wird unter anderem das Bewusstsein und die Freiheit genannt (vgl. Angelis 2016, S. 21–22). Die Vernunft und die moralische Autonomie im Sinne der Freiheit wurde bei Kant und Cohen thematisiert. Das Bewusstsein stellt im Teil zu Nida-Rümelin eine Stufe des Mentalen dar.

Marco de Angelis spricht sich dafür aus, „beide Formen der Rationalität, die bewusste subjektive und die unbewusste objektive, in Übereinstimmung zu bringen“ (Angelis 2016, S. 22), um zur Wahrheit zu gelangen. „Die Homogenität zwischen Geist und Materie, Subjekt und Objekt erlaubt diese Übereinstimmung.“ (Angelis 2016, S. 22) Überträgt man die Homogenität von Mensch und Natur, den Monismus, auf das Verhältnis von Mensch und Tier, so könnte man damit die Forderung nach Tierrechten bekräftigen. Unter dem Monismus wird die „philosophisch-religiöse Lehre von Existenz nur eines einheitlichen Grundprinzips des Seins und der Wirklichkeit“ (Dudenredaktion o.J.c) verstanden. Im Sinne des Monismus könnten Tierrechte das einheitliche Grundprinzip des Seins und der Wirklichkeit verkörpern.

  4. Fazit

Als Ziel der Arbeit wurde in der Einleitung die Vorstellung verschiedener philosophischer Positionen in Bezug auf die ethische Begründbarkeit von Tierrechten angegeben. Dies hat unterschiedliche Ergebnisse und Argumentationen aufgezeigt. Gleichzeitig konnten allerdings auch Überschneidungen gefunden werden. Die Positionen ließen sich an vielen Stellen aufeinander beziehen.

Auf die anfänglich gestellte Frage, inwiefern Tierrechte ethisch begründet werden können, wurde durch das Erläutern der fünf philosophischen Positionen bereits ausführlich eingegangen. Anhand der folgenden Zusammenfassung sollen wichtige Aspekte nochmals aufgegriffen und in Bezug zu den anderen Positionen gesetzt werden.

Immanuel Kant stützt sich in seiner Argumentation auf technische, pragmatische und moralische Fähigkeiten und den Gebrauch von Vernunft. Auch Carl Cohen geht auf die moralischen Fähigkeiten wie das Formulieren von Gesetzen und somit der moralischen Autonomie ein. Die Positionen von Kant und Cohen sprechen beide gegen Tierrechte.

Bei Peter Singer, Tom Regan und ansatzweise bei Julian Nida-Rümelin stellt die Empfindungsfähigkeit ein bedeutendes Kriterium in der Unterscheidung von Mensch und Tier dar. Nach dem Sentientismus bzw. Pathozentrismus wird jedem empfindungsfähigen Lebewesen ein moralischer Wert zugestanden. Peter Singer leitet aus der Empfindungsfähigkeit den Besitz von Interessen ab. Interessen von Lebewesen seien, unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Spezies, in gleichem Maße zu berücksichtigen. Tom Regan macht wie Singer Gebrauch vom Speziesismusargument. Sein sogenannter „Rechts-Ansatz“ sei nicht auf Menschen zu begrenzen. Mit Regans „Rechts-Ansatz“ wird jedem Individuum (Tiere miteingeschlossen) ein inhärenter Wert unabhängig von der Nützlichkeit zugesprochen. Die Nutzenorientierung beim Abwägen von Interessen, die beim utilitaristischen Ansatz von Singer vorliegt, wird von Regan problematisiert.

 Eine entscheidende Begrifflichkeit bei Regan ist die der „Subjekte eines Lebens“. Während Regan damit empfindungsfähige, bewusste Lebewesen mit einem individuellen Wohl meint, d.h. Tiere eingeschlossen werden können, verwendet NidaRümelin die Formulierung „Subjekte eines Lebens“ in Kombination mit dem Personenstatus. Neben der Empfindungsfähigkeit werden von Nida-Rümelin weitere „Stufen des Mentalen“ aufgezeigt. Dazu gehören das Bewusstsein, das Selbstbewusstsein und der Personenstatus. Letzterer ist nicht auf Tiere anwendbar. Die Positionen von Peter Singer und Tom Regan begründen Rechte für Tiere. Durch Nida-Rümelins Beitrag können hingegen keine Tierrechte abgeleitet werden. Obwohl auch Kant und Cohen gegen Tierrechte argumentieren, gehen beide auf den „guten“ Umgang des Menschen mit Tieren ein. Mit Kants Verrohungsargument wird dies als Pflicht des Menschen gegen sich selbst dargestellt. Cohen deutet darauf hin, dass Tiere für den Menschen Objekte moralischer Sorge sein können, auch wenn sie keine Rechte an sich besitzen. Es handelt sich bei diesen beiden Ansätzen um indirekte Argumente für die Rücksicht auf Tiere.

An diesen letzten Aspekt soll meine persönliche Stellungnahme anknüpfen. Persönlich spreche ich mich dafür aus, dass Tiere, wie Cohen es formuliert hat, als Objekte moralischer Sorge wahrgenommen und als solche behandelt werden sollen. An dieser Stelle erscheint ein Bezug zur erläuterten Begrifflichkeit des Rechts in der Einleitung sinnvoll. Ist ein Tier Objekt menschlicher moralischer Sorge, so lässt der Mensch sich im Umgang mit Tieren von moralischen Erwägungen leiten. Im Mensch-Tier-Verhältnis erhält das Tier dann einen moralischen Status. Somit würde die Aussage von Cohen in Anlehnung an den anfangs definierten Rechtsbegriff für Tierrechte sprechen.

Für Tierrechte spricht auch der monistische Ansatz, womit nach meiner Interpretation einheitliche Rechte von Mensch und Tier gemeint sind.

Peter Singers Argumentation konnte mich nicht von der Tierrechtsidee überzogen. Dies wird durch die kritische Auseinandersetzung mit seiner Position deutlich. Trotzdem erscheint die Empfindungsfähigkeit, die häufig als Kriterium verwendet wurde, wie auch die weiteren „Stufen des Mentalen“ von Nida-Rümelin von Bedeutung zu sein.

Der Forderung Singers, dass sich die „gegenwärtig umfangreich betriebene kommerzielle Tierhaltung und die gewohnheitsgemäße Verwendung von Tieren zur Forschung und zur Unterhaltung“ (Singer 2015, S. 83) grundlegend ändern müsse, (vgl. Singer 2015, 77, 83) stimme ich jedoch zu.

In der Einleitung wurde das Beispiel des Fleischkonzerns in Relation mit dem Tierschutzgesetz erwähnt. Auf die Frage, ob die Bereitstellung von tierischen Lebensmitteln als vernünftiger Grund, um Tieren „Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“ (Bundesamt der Justiz und für Verbraucherschutz 2018) zu dürfen, angesehen werden kann, würde ich folgendes antworten: Es erscheint mir kein vernünftiger Grund zu sein, da der Fleischkonsum gegenwärtig extrem hoch ist. Fleisch wird meist unter erschreckenden Bedingungen in Massentierhaltungen produziert. Tiere müssen unter grausamen Bedingungen leben. Das riesige Angebot an billigem Fleisch und bei einigen Menschen der tägliche Verzehr von Fleisch ist für mich eindeutig kein vernünftiger Grund, Tiere leiden zu lassen. Dass ein wachsender Teil der Bevölkerung beginnt, weniger tierische Produkte zu konsumieren, sich vegetarisch oder vegan zu ernähren, halte ich für eine fortschrittliche Entwicklung. Für Bevölkerungsgruppen wie die Inuit, die sich unter anderem vom Fischen ernähren und darauf angewiesen sind, würde ich das Töten und Essen von Tieren hingegen als „vernünftigen Grund“ bewerten, auch wenn Tieren Rechte im Sinne von moralischer Rücksicht zugesprochen werden. Die Tiere werden in diesem Fall nicht in einer Massentierhaltung gehalten, ihnen steht kein grausamer Tod bevor.

Die Tierethik hat, wie in der Einleitung bereits angerissen wurde, viele Anwendungsgebiete. Dazu gehören die Nahrungsmittel- und Textilindustrie, der Forschungsbereich mit Tierversuchen, das Halten von Tieren im Zoo oder Zirkus und vieles mehr. Das Themenfeld um die Frage nach Tierrechten ist dementsprechend weitgefächert. Positionen zu diesem Thema gibt es zahlreiche. Anknüpfend an diese Arbeit könnten weiterführend die bereits genannten Positionen vertieft werden sowie viele weitere zusätzlich betrachtet werden. Argumentationen könnten ausführlich auf Beispiele angewendet werden. Für eine weiterführende Forschung würde sich sicherlich auch das weitere Erforschen von tierischen Fähigkeiten und das seelische Empfinden als interessant und gewinnbringend herausstellen.

     5. Abkürzungsverzeichnis

d.h.: das heißt bzw.: beziehungsweise

   6. Literaturverzeichnis

Beitrag Cohen, Carl (2008): Warum Tiere keine Rechte haben. In: Ursula Wolf (Hg.): Texte zur Tierethik. [Nachdruck]. Stuttgart: Reclam (Reclams Universal-Bibliothek), S. 51– 55.

Krebs, Angelika (2016a): Sentientismus. In: Konrad Ott, Jan Dierks und Lieske Voget-Kleschin (Hg.): Handbuch Umweltethik. Stuttgart: J.B. Metzler Verlag, S. 157– 160.

Regan, Tom (2015): Von Menschenrechten zu Tierrechten. In: Friederike Schmitz (Hg.): Tierethik. Grundlagentexte. 2. Auflage. Berlin: Suhrkamp (SuhrkampTaschenbuch Wissenschaft, 2082), S. 88–114.

Regan, Tom (2016): Wie man Rechte für Tiere begründet. In: Angelika Krebs (Hg.): Naturethik. Grundtexte der gegenwärtigen tier- und ökoethischen Diskussion. 8. Auflage. Frankfurt am Main: Suhrkamp (Suhrkamp-Taschenbuch Wissenschaft, 1262), S. 33–46.

Singer, Peter (2015): Ethik und Tiere. Eine Ausweitung der Ethik über unsere eigene Spezies hinaus. In: Friederike Schmitz (Hg.): Tierethik. Grundlagentexte. 2. Auflage. Berlin: Suhrkamp (Suhrkamp-Taschenbuch Wissenschaft, 2082), S. 77–87.

Singer, Peter (2016): Alle Tiere sind gleich. In: Angelika Krebs (Hg.): Naturethik. Grundtexte der gegenwärtigen tier- und ökoethischen Diskussion. 8. Auflage. Frankfurt am Main: Suhrkamp (Suhrkamp-Taschenbuch Wissenschaft, 1262), S. 13– 32.

     Buch (Monographie)

Angelis, Marco de (2016): Philosophie für alle (1.0). Manifest für die philosophische Identität des europäischen Volkes. Möhnesee: Phileuropa.

Eisler, Rudolf (1912): Philosophen-Lexikon. Berlin.

Hager, Günter (2015): Das Tier in Ethik und Recht. Tübingen: Mohr Siebeck.

Kant, Immanuel (1922): Die Metaphysik der Sitten. Der Streit der Fakultäten. Berlin (Immanuel Kants Werke, 7).

Kant, Immanuel (1973): Streit der Fakultäten. Anthropologie in pragmatischer Sicht (Gesammelte Werke. Akademieausgabe, 7).

Kirchner, Friedrich; Michaëlis, Carl (1907): Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig.

Stucki, Saskia (2016): Grundrechte für Tiere. Eine Kritik des geltenden Tierschutzrechts und rechtstheoretische Grundlegung von Tierrechten im Rahmen einer Neupositionierung des Tieres als Rechtssubjekt: Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG.

Buch (Sammelwerk)

Krebs, Angelika (Hg.) (2016b): Naturethik. Grundtexte der gegenwärtigen tier- und ökoethischen Diskussion. 8. Auflage. Frankfurt am Main: Suhrkamp (SuhrkampTaschenbuch Wissenschaft, 1262).

Nida-Rümelin, Julian (Hg.) (1996): Angewandte Ethik. Die Bereichsethiken und ihre theoretische Fundierung; ein Handbuch. Stuttgart: Kröner.

Schmitz, Friederike (Hg.) (2015): Tierethik. Grundlagentexte. 2. Auflage. Berlin: Suhrkamp (Suhrkamp-Taschenbuch Wissenschaft, 2082).

Internetdokument

Bundesamt der Justiz und für Verbraucherschutz (2018): Tierschutzgesetz. Online verfügbar unter http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html, zuletzt aktualisiert am 17.12.2018, zuletzt geprüft am 09.03.2019.

deacademic.com (o.J.): Carl Cohen. Online verfügbar unter http://deacademic.com/dic.nsf/dewiki/234418, zuletzt geprüft am 14.03.2019.

Dudenredaktion (o.J.a): genuin. Hg. v. Duden online. Online verfügbar unter https://www.duden.de/rechtschreibung/genuin, zuletzt geprüft am 12.03.2019. Dudenredaktion (o.J.b): inhärent. Hg. v. Duden online. Online verfügbar unter https://www.duden.de/rechtschreibung/inhaerent, zuletzt geprüft am 09.03.2019. Dudenredaktion (o.J.c): Monismus, der. Hg. v. Duden online. Online verfügbar unter https://www.duden.de/rechtschreibung/Monismus, zuletzt geprüft am 14.03.2019.

Ludwig-Maximilians-Universität München (o.J.): Prof. Dr. Dr. h.c. Julian NidaRümelin, Staatsminister a.D. Professor für Philosophie und politische Theorie. Fakultät für Philosophie, Wissenschaftstheorie und Religionswissenschaft. Online verfügbar unter https://www.philosophie.unimuenchen.de/lehreinheiten/philosophie_4/personen/nida-ruemelin/index.html, zuletzt geprüft am 14.03.2019. Singer, Peter (o.J.): About me. Online verfügbar unter https://petersinger.info/aboutme-cv, zuletzt geprüft am 14.03.2019.

The Animals Voice (1986-2019): Tom Regan´s Curriculum Vitae. Online verfügbar unter http://regan.animalsvoice.com/tom-regan/about-tom-regan/curriculum-vitae/, zuletzt geprüft am 14.03.2019.

Wolf, Ursula; Tuider, Jens (2014): Tierethische Positionen. Dürfen wir das Wohl und Leben der Tiere unseren Zwecken unterordnen? Oder müssen wir Tiere auf die gleiche Weise moralisch berücksichtigen wie Menschen? Jens Tuider und Ursula Wolf führen in Grundfragen der Tierethik ein. Hg. v. Bundeszentrale für politische Bildung. Online verfügbar unter https://www.bpb.de/gesellschaft/umwelt/bioethik/176364/tierethischepositionen?p=all, zuletzt geprüft am 12.03.2019.

   Zeitschriftenaufsatz

Ryder, Richard (2010): Speciesism Again. the original leaflet, zuletzt geprüft am 09.03.2019. Scholl, B. (2018): Affe = Mensch? Ein Überblick über verhaltensbiologische Unterschiede zwischen Affen und Menschen. In: Wort und Wissen Studiengemeinschaft (B-18-1), zuletzt geprüft am 11.03.2019.

 

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