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2014c
(November)
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SINGLE, FAMILIE, KOMMUNE
ÜBERLEGUNGEN ZUR HOMOSEXUELLEN EHE
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Aufsatz
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Gedruckte Veröffentlichung: Nein
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Digitale Veröffentlichung: Ja, unten
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Das derzeit viel diskutierte Thema der gleichgeschlechtlichen Ehe vergisst ein weitverbreitetes Phänomen der 1960er und 1970er Jahre völlig: die Kommune. Das Prinzip der Kommune ist, dass eine Gruppe von Menschen beschließt, zusammenzuleben und alles zu teilen, sogar die Kinder, die Kinder der Kommune werden. In dieser institutionellen Form geht also das in der traditionellen Familie (was die Linke der Zeit im Gefolge von Marx und Engels die „bürgerliche Familie“ definierte) bestehende Band der ausschließlichen Beziehung zwischen Mann und Frau verloren. Die Kommune ist ein offenes System, in dem Exklusivität weder in der Beziehung zwischen Mann und Frau noch in der elterlichen Beziehung zu Kindern existiert.
Die homosexuelle Vereinigung scheint in ihrem Konzept der institutionellen Form der Kommune viel näher zu sein als der institutionellen Form der eigentlichen Familie. Wenn letztere tatsächlich sowohl in der ehelichen als auch in der elterlichen Beziehung auf Ausschließlichkeit beruht, beruht die homosexuelle Vereinigung andererseits nicht auf dieser Ausschließlichkeit. Das homosexuelle Paar kann per definitionem keine Kinder zeugen (nicht weil wir Menschen es wollen, sondern weil es eine Grenze der Natur ist, in der wir leben und auf die wir angewiesen sind), und folglich, wenn es sich zu Recht einen Nachwuchs sichern will, sie muss sich einem Dritten öffnen, sei es ein befruchtender Mann oder eine gebärende Frau. Aus diesem Grund gehen wir von zwei auf drei Elemente über,
Aber nicht nur deshalb ist das homosexuelle Paar eher eine Trias als ein Paar. Es gibt einen noch tieferen Grund: Da zwei Personen des gleichen Geschlechts per definitionem nicht ausreichen, um eine Familie zu gründen, und sie in jedem Fall auf einen Dritten zurückgreifen müssen, gibt es aus demselben Grund keinen Grund, keine Kraft, die dies auferlegt Beschränkung auf die Anzahl von zwei.. Eine homosexuelle Vereinigung kann leicht aus drei oder sogar mehr Personen bestehen, die sich lieben und den Rest ihres Lebens zusammen verbringen und mit Hilfe des anderen Geschlechts Kinder zeugen möchten. Daher kann man sich homosexuelle Vereinigungen von drei und mehr Individuen vorstellen: warum nur zwei sein, wenn man ohnehin nicht autark ist, eine Familie zu sein? Die heutige Vision von „Polyamorie“ geht in diese Richtung,
Die traditionelle Familie basiert in der Tat auf dem festen Paar, da dieses Paar von Natur aus autark ist: Es kann neues Leben schaffen, es erziehen, bis es erwachsen ist, und wiederum in der Lage sein, anderes Leben zu erzeugen. So geht die Menschheit nach dem Plan der Natur vor. Das homosexuelle Paar hingegen kann kein Paar bleiben, wenn es zeugen will, sondern muss sich einem Dritten, Vierten usw. öffnen. Element, da man als Paar nicht autark ist. Es gibt also keinen Grund, die Zahl der Partner in der Beziehung auf zwei zu begrenzen, im Gegenteil, alles deutet darauf hin, dass es notwendig ist, diese Zahl zu erhöhen, um sich fortzupflanzen.
Aus diesem Grund ist das homosexuelle Paar konzeptionell nicht mit dem heterosexuellen Paar vergleichbar. Die zweite belebt die eigentliche Familie, die als solche auf dem festen Paar beruht, sich selbst genügt und neues Leben hervorbringt; Die erste hingegen kann nur eine Kommune beleben, die aus 2 Individuen (plus dem dritten, das sich zur Fortpflanzung eignet), aber auch aus mehr als drei Individuen ohne jede Begrenzung bestehen kann.
Die grundlegenden sozialen Institutionen des menschlichen Lebens scheinen daher konzeptionell die folgenden zu sein:
1. Der Single (er/sie, der sich entscheidet, allein zu leben und kein weiteres Leben zu erzeugen, auch wenn sich hier eine Klammer öffnet: und wenn der Single sich entscheidet, sich durch eine Arbeiterin des anderen Geschlechts fortzupflanzen, die dann verschwindet, und dann in der am Ende hat sie ein Kind, ist das eine Familie?);
2. Die eigentliche Familie (zwei Personen unterschiedlichen Geschlechts, die beschließen, sich zusammenzutun, um sich fortzupflanzen) auf autarke Weise;
3. Die Kommune, alle anderen Formen des Zusammenlebens, bei denen die Zweierzahl nicht selbstgenügsam und bindend ist, also Zusammenschlüsse sind, die grundsätzlich einer unbegrenzten Zahl von Mitbewohnern offenstehen).
Der Begriff Familie ist begrifflich nur der in Nummer zwei genannten Institution Familie vorbehalten. Hier gelten die Eigenständigkeit und Exklusivität des Paares. Lebensgemeinschaften, bei denen das Paar nicht autark ist und ohnehin ein drittes Element zur Erzeugung benötigt, sind konzeptionell in die Kategorie der Kommune einzuordnen. Ob sie heiraten oder nicht, ist eine Entscheidung praktischer und politischer Natur, keine Grundsatzentscheidung. Wenn sie sich jedoch für Nachwuchs entscheiden, scheint es für sie besser zu sein, ihre Beziehung zu stabilisieren, als zu heiraten. Allerdings bleibt das Zahlenproblem offen: Wenn tatsächlich mehr als zwei, dann drei oder mehr Menschen zusammenleben wollen (was konzeptionell möglich ist, da es keine Selbstversorgung und Exklusivität des heterosexuellen Paares gibt), ja er wird dann eine dreifache Hochzeit feiern müssen, vier usw.? Wahrscheinlich ist es notwendig, an eine erweiterte Form der Eheschließung, also der Legitimation des Bundes zu denken, die für eine Zahl größer als zwei und damit für die Kommune geeignet ist.
Abschließend muss klargestellt werden, dass es sich bei den hier vorgeschlagenen Unterscheidungen nur um konzeptionelle und logische, nicht aber um Werte handelt. Die Familie hat aus ethischer Sicht keinen höheren Stellenwert als die Kommune. Wichtig ist, dass an der Basis das Band der Liebe und das gemeinsame Vorhaben, sich um den Nachwuchs zu kümmern, bestehen. Denn ohne Nachkommen kann man von einem Paar (bzw. Paaren in einer Kommune, aber nicht von einer Familie oder einer Kommune im ethischen Sinne, als einer sozialen Institution, die durch eine entsprechende Eheform geregelt ist) sprechen. Das Paar selbst ist noch nicht in die Dimension der Ethik eingetreten, da das Band der Zeugung und damit der Erzeugung einer neuen Menschheit fehlt. Das Paar ist im Wesentlichen die Verlängerung des Lebens des Einzelnen, seine Verbesserung und Stärkung, die jedoch jederzeit enden kann, da keine Verbindung zu Dritten (dem Sohn) besteht. Die Familie hingegen impliziert ebenso wie die Kommune (mit Söhnen) die Fürsorgepflicht für den Sohn und trägt daher das Prinzip der ethischen Verantwortung in sich.
Familie und Kommune können also beide in der Zeugung und Reproduktion der Menschheit vielleicht gleichwertig sein, wichtig ist, dass sie begrifflich nicht miteinander verwechselt werden. Dies ist sehr wichtig, da darauf der weitere Grundsatz beruht, dass der Dritte, der in das homosexuelle Paar eingreift, der Leistungserbringer, nicht einfach als Mittel benutzt und dann ausgeschlossen werden kann, da er als Elternteil ohnehin ausgeschlossen ist bringt das ethische Verantwortungsband gegenüber dem Sohn mit sich, das die ethische Verantwortung ist, für ihn zu sorgen. Die genetische Bindung ist die biologische Grundlage, die nicht ignoriert werden kann, sie existiert, auch wenn offensichtlich die Liebe und die ethische und spirituelle Bindung dann übernimmt, was wichtiger ist, dennoch kann diese grundlegende natürliche Bindung nicht einfach ignoriert werden, als ob sie nicht existierte. Kurz gesagt, das homosexuelle Paar wird in dem Moment, in dem es zeugt, wohl oder übel gemeinsam und sollte dann sein zukünftiges Leben gestalten. Das bedeutet nicht, dass wir physisch zusammenleben müssen, aber der Verleiher oder Arbeiter kann nicht einfach aus dem Leben eines Sohnes verschwinden, den sie auf die Welt gebracht haben, für den sie verantwortlich sind und der das genetische Erbe in sich trägt.
Der Staat muss die juristischen Institutionen schaffen, die in der Lage sind, diese begrifflichen Unterscheidungen in entsprechende Lebensformen zu fassen, um eine logische Ordnung in die reale und soziale Materie des Gemeinschaftslebens der Menschen zu bringen.
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