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KOSMOPOLITISCHES WELTRECHT
(EINGANG und GRUNDPRINZIP)
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Wie Hegel in seiner Rechtsphilosophie schreibt:
"Das Recht ist etwas Heiliges"
offensichtlich nicht in dem Sinne, dass sein Ursprung göttlich ist, sondern in dem Sinne, dass es das friedliche Zusammenleben der Menschen und somit das, was wir ’Zivilisation’ nennen, ermöglicht. Man kann es auch so ausdrücken, dass das Gesetz etwas Heiliges in einem übermenschlichen, aber nicht in einem göttlichen Sinne ist. Es gibt eine höhere Geistigkeit, die alle Menschen vereint. Durch sie können die Menschen miteinander kommunizieren, gelerntes Wissen weitergeben und so die Bedingungen des Lebens verändern. Dieses Wissen wird an die nachfolgenden Generationen weitergegeben, die somit in der Hinsicht aus einer besseren Position gegenüber den Vorgängergenerationen starten. Gerade diese Geistigkeit, die sich durch die verschiedenen Generationen und Völker erstreckt, soll nach dem Stuttgarter Philosophen als etwas Heiliges betrachtet werden - in einem immanenten und nicht transzendenten Sinn.
Das Recht ist die Verwirklichung der Politik, d.h. Politik, die aus Leidenschaft, Vernunft, Diskussion und Machtkampf besteht, erhält durch die Gesetzgebung eine eigene objektive Existenz. So macht das Recht im Wesentlichen die Politik real. Die Politik wiederum wird nicht nur, wie gesagt, von Machtkämpfen getrieben, sondern auch von Idealen, von unterschiedlichen Staatskonzepten, die um die Macht und somit um die Möglichkeit der Gesetzgebung konkurrieren. Deshalb ist das Recht am Ende nicht nur die Verwirklichung der Politik, sondern durch sie gleichzeitig die Verwirklichung der Philosophie, des Denkens. In diesem Sinne ist das Recht also etwas Heiliges, denn das Denken ist genau das Heilige im Menschen.
Das durch die Politik verwirklichte Recht ist "das lebendige Gute" (Seitenangabe), d.h. nicht das abstrakte, unverwirklichte Gute, das von den guten Menschen erwünscht ist, sondern das Gute, das in der Geschichte seine Verwirklichung gefunden hat. Das lebendige Gute ist immer geringer als das abstrakte Gute, welches nach der idealen Vollkommenheit strebt. Dieses abstrakte Gute bleibt als Wunsch in den Subjekten erhalten, hat aber kein wirkliches Leben. Das im Gesetz und in den Sitten verwirklichte Gute ist stattdessen lebendig, aktiv, es ist die objektive Realität, die das Leben der Menschen regelt. Obwohl sie dem idealisierten und erwünschten Guten immer unterlegen ist, ist sie ihm doch gleichzeitig auch überlegen, gerade weil sie verwirklicht und nicht nur gewünscht ist.
Nach der Perspektive des Weltstaates, die als das neue Paradigma der Gesellschaft der Zukunft gelten soll, wird das Recht offensichtlich ein Weltrecht sein, also ein kosmopolitisches Recht. Dazu gehört das Menschenrecht genauso wie das Tierrecht, denn auch Tiere haben ihre eigenen Rechte als lebendige Subjekte. Sie haben zum Beispiel das Recht, nicht bloß als materielle Objekte betrachtet zu werden, über die der Mensch nach Belieben verfügen kann.
Im Weltstaat wird es auch ein kosmopolitisches Umweltrecht geben, also diesmal bezüglich nicht-menschlichen Wesen, die eine eigene Ordnung, eine eigene ausgewogene Struktur haben. Diese Ordnung der Natur macht das Leben von Tieren und Menschen auf dem Planeten Erde möglich.
Es wäre daher ein schwerer Fehler, die objektive, materielle Welt von der subjektiven tierischen und menschlichen Welt zu trennen, da die erstere die unabdingbare Voraussetzung für die letztere darstellt. Es handelt sich um zwei Bereiche derselben Substanz, nämlich des Universums in seiner Entwicklung, wie wir heute aus den Ergebnissen sowohl der empirischen Wissenschaften als auch der Naturphilosophie wissen.
Es ist daher undenkbar, an ein Menschen- und Tierrecht zu denken, das nicht wiederum auf dem Umweltrecht beruht, denn wenn der Mensch etwas zum Schaden der Umwelt tut, indem er ihr kein autonomes Recht zuerkennt, dann ist auch das Menschen- und Tierrecht gefährdet. Wie können wir zum Beispiel sauberes Wasser und saubere Luft für eine Bevölkerung sicherstellen, wenn wir nicht das Recht des Planeten Erde anerkennen, dass seine verschiedenen Substanzen in den notwendigen physikalisch-chemisch-biologischen Verhältnissen erhalten bleiben? Diese Verhältnisse haben nicht wir Menschen, sondern die Natur selbst hergestellt.
Auch im Fall der Umwelt ist das Recht also "etwas Heiliges", da es eine dem Menschen übergeordnete, der Natur immanente und nicht transzendente Autorität gibt, die die Ordnung und Harmonie des Kosmos und jene Bedingungen aufrechterhält, ohne die das Leben und damit auch der Mensch nicht existieren kann.
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KOSMOPOLITISCHES WELTRECHT - ZIMMER und INTERPRETATIONEN
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