Sitzung 10

Sitzung 10

13. Die Wandlung von Hegels Staatsauffassung im Laufe seiner Denkentwicklung (Jena und Berlin)

Als politische Form des Staates ist der reife Hegel (50-60 Jahre alt) für eine konstitutionelle Monarchie, während Hegel in Jena (30-35 Jahre alt) dagegen für eine Demokratie war, die er aber ganz anders interpretierte als die damals entstehende liberale Demokratie. Über die liberale Demokratie, insbesondere über die englische, schreibt er noch in Berlin den folgenden Gedanken. 

Quelle Nr. 28: Hegel zur englischen liberalen Demokratie

(Aus: Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften, 1830, §544, Anmerkung über Demokratie, Monarchie, Aristokratie, im Internet hier). 

„Die Frage, die am meisten besprochen worden, ist, in welchem Sinne die Teilnahme der Privatpersonen an den Staatsangelegenheiten zu fassen sei. Denn als Privatpersonen sind die Mitglieder von Ständeversammlungen zunächst zu nehmen, sie seien als Individuen für sich oder als Repräsentanten vieler oder des Volkes geltend. Das Aggregat der Privaten pflegt nämlich häufig das Volk genannt zu werden; als solches Aggregat ist es aber vulgus, nicht populus; und in dieser Beziehung ist es der alleinige Zweck des Staates, daß ein Volk nicht als solches Aggregat zur Existenz, zur Gewalt und Handlung komme. Solcher Zustand eines Volks ist der Zustand der Unrechtlichkeit, Unsittlichkeit, der Unvernunft überhaupt; das Volk wäre in demselben nur als eine unförmliche, wüste, blinde Gewalt, wie die des aufgeregten, elementarischen Meeres, welches selbst jedoch sich nicht zerstört, wie das Volk als geistiges Element tun würde. Man hat solchen Zustand oft als den der wahren Freiheit vorstellen hören können. Damit es einen Verstand habe, sich auf die Frage der Teilnahme der Privatpersonen an den allgemeinen Angelegenheiten einzulassen, muß nicht das Unvernünftige, sondern schon ein organisiertes Volk, d.i. in welchem eine Regierungsgewalt vorhanden ist, vorausgesetzt werden. – Das Interesse solcher Teilnahme aber ist weder in den Vorzug besonderer Einsicht überhaupt zu setzen, welchen die Privatpersonen vor den Staatsbeamten besitzen sollen – es ist notwendig das Gegenteil der Fall –, noch in den Vorzug des guten Willens für das allgemeine Beste, – die Mitglieder der bürgerlichen Gesellschaft sind vielmehr solche, welche ihr besonderes Interesse und, wie vornehmlich im Feudalzustande, das ihrer privilegierten Korporation zu ihrer nächsten Bestimmung machen. Wie z.B. von England, dessen Verfassung darum als die freiste angesehen wird, weil die Privatpersonen eine überwiegende Teilnahme an dem Staatsgeschäfte haben, die Erfahrung zeigt, daß dies Land in der bürgerlichen und peinlichen (strafrechtlichen) Gesetzgebung, dem Rechte und der Freiheit des Eigentums, den Veranstaltungen für Kunst und Wissenschaft usf., gegen die anderen gebildeten Staaten Europas am weitesten zurück und die objektive Freiheit, d.i. vernünftiges Recht, vielmehr der formellen Freiheit und dem besonderen Privatinteresse (dies sogar in den der Religion gewidmet sein sollenden Veranstaltungen und Besitztümern) aufgeopfert ist. – Das Interesse eines Anteils der Privaten an den öffentlichen Angelegenheiten ist zum Teil in die konkretere und daher dringendere Empfindung allgemeiner Bedürfnisse zu setzen, wesentlich aber in das Recht, daß der gemeinsame Geist auch zu der Erscheinung eines äußerlich allgemeinen Willens in einer geordneten und ausdrücklichen Wirksamkeit für die öffentliche Angelegentlichkeit gelange, durch diese Befriedigung ebenso eine Belebung für sich selbst empfange, als eine solche auf die Verwaltungsbehörden einfließt, welchen es hierdurch in gegenwärtigem Bewußtsein erhalten ist, daß sie, so sehr sie Pflichten zu fordern, ebenso wesentlich Rechte vor sich haben. Die Bürger sind im Staate die unverhältnismäßig größere Menge, und eine Menge von solchen, die als Personen anerkannt sind. Die vollende Vernunft stellt daher ihre Existenz in ihnen als Vielheit von Freien oder in einer Reflexions-Allgemeinheit dar, welcher in einem Anteil an der Staatsgewalt ihre Wirklichkeit gewährt wird. Es ist aber bereits als Moment der bürgerlichen Gesellschaft bemerklich gemacht (§ 527, 534), daß die Einzelnen sich aus der äußerlichen in die substantielle Allgemeinheit, nämlich als besondere Gattung, – die Stände, erheben; und es ist nicht in der unorganischen Form von Einzelnen als solchen (auf demokratische Weise des Wählens), sondern als organische Momente, als Stände, daß sie in jenen Anteil eintreten; eine Macht oder Tätigkeit im Staate muß nie in formloser, unorganischer Gestalt, d.i. aus dem Prinzip der Vielheit und der Menge erscheinen und handeln.“

Im Gegensatz zur liberalen und individualistischen Auffassung von Demokratie entwickelt Hegel eine soziale Auffassung von Demokratie ohne Spannungen und Widersprüche, die vollständig auf Philosophie und Vernunft basiert und nicht auf Wirtschaft und privaten Interessen. Für ihn ist es wichtig, dass in der Gesellschaft Harmonie herrscht, dass das Volk eine Einheit ist, ein organisches Ganzes, in dem jeder nicht nur für sich selbst und seine Familie handelt, sondern auch für das Volk. Angesichts einer neuen, so unsicheren Welt der liberalen Demokratie, die Hegel als Atomismus bezeichnete, bevorzugte der reife Hegel eindeutig die aristokratische Welt der preußischen Monarchie, die er als konstitutionelle Monarchie theoretisierte. Dies kommt beispielsweise in einer Anmerkung zum Verhältnis zwischen Kirche und Staat deutlich zum Ausdruck.


Quelle Nr. 29: Hegel über Staat, Philosophie, Religion und Versöhnung

(Aus: "Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften", Anmerkung zum §552, im Internet hier)


„Der Staat, der sich auf gleiche Weise, aber früher als die Philosophie, aus der Religion entwickelt, stellt die Einseitigkeit, welche seine an sich wahrhafte Idee an ihr hat, in der Wirklichkeit als Verdorbenheit dar. Platon, gemeinschaftlich mit allen seinen denkenden Zeitgenossen, diese Verdorbenheit der Demokratie und die Mangelhaftigkeit selbst ihres Prinzips erkennend, hob das Substantielle hervor, vermochte aber nicht seiner Idee des Staats die unendliche Form der Subjektivität einzubilden, die noch vor seinem Geiste verborgen war; sein Staat ist deswegen an ihm selbst ohne die subjektive Freiheit (§ 503 Anm., 513 usf.). Die Wahrheit, welche dem Staate inwohnen, ihn verfassen und beherrschen sollte, faßt er darum nur in der Form der gedachten Wahrheit, der Philosophie, und tat so jenen Ausspruch, daß, solange nicht die Philosophen in den Staaten regieren oder [diejenigen,] die jetzt Könige und Herrscher genannt werden, nicht gründlich und umfassend philosophieren werden, so lange werde dem Staate keine Befreiung von den Übeln werden noch dem menschlichen Geschlechte; solange könne die Idee seiner Staatsverfassung nicht zur Möglichkeit gedeihen und das Licht der Sonne sehend Platon war es nicht verliehen, dahin fortgehen zu können, zu sagen, daß, solange nicht die wahrhafte Religion in der Welt hervortritt und in den Staaten herrschend wird, so lange ist nicht das wahrhafte Prinzip des Staates in die Wirklichkeit gekommen. So lange aber konnte dies Prinzip auch nicht in den Gedanken kommen, von diesem nicht die wahrhafte Idee des Staates erfaßt werden, – der substantiellen Sittlichkeit, mit welcher die Freiheit des für sich seienden Selbstbewußtseins identisch ist. Nur in dem Prinzipe des sein Wesen wissenden, des an sich absolut freien und in der Tätigkeit seines Befreiens seine Wirklichkeit habenden Geistes ist die absolute Möglichkeit und Notwendigkeit vorhanden, daß Staatsmacht, Religion und die Prinzipien der Philosophie in eins zusammenfallen, die Versöhnung der Wirklichkeit überhaupt mit dem Geiste, des Staats mit dem religiösen Gewissen, ingleichen dem philosophischen Wissen sich vollbringt. Indem die fürsichseiende Subjektivität absolut identisch ist mit der substantiellen Allgemeinheit, enthält die Religion als solche wie der Staat als solcher, als Formen, in denen das Prinzip existiert, in ihnen die absolute Wahrheit, so daß diese, indem sie als Philosophie ist, selbst nur in einer ihrer Formen ist. Aber indem auch die Religion in der Entwicklung ihrer selbst die in der Idee enthaltenen Unterschiede (§ 566 ff.) entwickelt, so kann, ja muß das Dasein in seiner ersten unmittelbaren, d.h. selbst einseitigen Weise erscheinen und ihre Existenz zu sinnlicher Äußerlichkeit und damit weiterhin zur Unterdrückung der Freiheit des Geistes und zur Verkehrtheit des politischen Lebens verdorben werden. Aber das Prinzip enthält die unendliche Elastizität der absoluten Form, dies Verderben ihrer Formbestimmungen und des Inhalts durch dieselben zu überwinden und die Versöhnung des Geistes in ihm selbst zu bewirken. So wird zuletzt das Prinzip des religiösen und des sittlichen Gewissens ein und dasselbe in dem protestantischen Gewissen, – der freie Geist in seiner Vernünftigkeit und Wahrheit sich wissend. Die Verfassung und Gesetzgebung wie deren Betätigungen haben zu ihrem Inhalt das Prinzip und die Entwicklung der Sittlichkeit, welche aus der zu ihrem ursprünglichen Prinzip hergestellten und damit erst als solcher wirklichen Wahrheit der Religion hervorgeht und daraus allein hervorgehen kann. Die Sittlichkeit des Staates und die religiöse Geistigkeit des Staates sind sich so die gegenseitigen festen Garantien.“

(Anmerkung von mir über Hegel und seine Anmerkungen)

Beim Lesen dieser Seite der Berliner "Enzyklopädie" müssen wir feststellen, dass sich Hegels Auffassung von Demokratie und Staat von Jena nach Berlin grundlegend gewandelt hat. In Jena vertrat er die Auffassung, dass Demokratie das volle Selbstbewusstsein der Menschen voraussetzt, d. h. Philosophie als Vernunftreligion, Idealismus als dritte Form und Epoche der Religiosität nach Polytheismus und Monotheismus. Erst wenn die Menschen von der Religion zur Philosophie übergegangen sind, wird eine echte Demokratie möglich sein. Es ist daher notwendig, eine „neue Epoche” in der Geschichte der Menschheit einzuleiten, damit eine echte Demokratie verwirklicht werden kann. Ohne ein solches philosophisches Selbstbewusstsein wird Demokratie laut dem Jenaer Hegel zu Anarchie (Ochlokratie), also zu Atomismus wie eben in der von ihm kritisierten englischen Demokratie. Für die neue Epoche der philosophischen Demokratie ist daher eine „Aufklärung des gemeinen Mannes” notwendig, wie Hegel bereits als Schüler gedacht hatte. 
Diese Auffassung einer ‚neuen Epoche‘, ist aber verschwunden in den „Grundlinien der Philosophie des Rechts“ (1821) und in den verschiedenen gedruckten Ausgaben der „Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften“. Vor allem in der letzten Ausgabe (1830) befindet sich eine eindeutige Untermauerung der preußischen protestantischen Monarchie. Die Zeiten hatten sich parallel auch geändert, die Zeit der Revolution und Napoleons war definitiv vorbei bzw. die studentischen liberalen Revolutionen überzeugten Hegel wenig, weil diese keine philosophisch-idealistischen Revolutionen waren und deshalb Demokratie im Sinne der Anarchie und Ochlokratie befürworteten.  

Gegenüber seinem ersten System in Jena hat sich also eine komplette Wandlung in Berlin vollzogen. Die neue Epoche wird nicht mehr angesprochen, Hegel wird dagegen zum Philosophen der alten Epoche, der protestantischen Monarchie, die durch die Philosophie sogar verstärkt wird. Er behält aber die Struktur seiner Philosophie des absoluten Geistes sowie seine Auffassung der Weltgeschichte wie in Jena. Die Philosophie ist die Vollendung der Selbsterkenntnis des Absoluten im Menschen und als solche ist die einzige adäquate Ausdrucksform des Absoluten. Die geoffenbarte Religion, auch die christlich-evangelische bringt zum Ausdruck den gleichen Inhalt der idealistischen Philosophie, den Logos und die Sittlichkeit, in einer Form aber, die nicht adäquat ist, und zwar in der Form der Vorstellung, die subjektiv und dogmatisch ist, während die philosophische Form des Begriffes objektiv und nicht dogmatisch, sondern ‚kritisch‘, wie man sich damals ausdruckte, ist.
Es ist in der Tat klar, dass Hegel alles tat, um die Menschen um ihn herum - angefangen bei seiner sehr gläubigen Frau bis zum Kultusminister Karl Sigmund Franz Freiherr vom Stein zum Altenstein, der sein Arbeitsgeber war und ihn unterstützte - darüber zu beruhigen, dass die Wahrheit seiner Philosophie der Wahrheit der offiziellen protestantischen Religion entspricht, wie auch mit der Gesellschaft, die ihm endlich die Möglichkeit gab, die Philosophie am höchsten Niveau zu unterrichten und repräsentieren, zusammenfällt. 


(Über Karl Sigmund Franz Freiherr vom Stein zum Altenstein ist eine erste Information im Internet hier mòglich).

Hegel konnte aber doch nicht, die Wahrheit und das System über einen bestimmten Punkt hinaus beugen. Dieser Punkt wird durch die unmissverständliche Tatsache dargestellt, dass im Fortschreiten des absoluten Geistes das Dritte, also das Wahre, die Philosophie und nicht die Religion ist. Indem die ganze Sphäre des absoluten Geistes Religion ist, ist die Philosophie deshalb die einzig wahre Religion eben als Vernunftreligion, wie es dem jungen Hegel Kant folgend schon deutlich war. Es gibt eine sehr lange Anmerkung zu §573, in der Hegel mit enormer dialektischer Kraft zu beweisen versucht, dass die spekulative Philosophie, d. h. seine Philosophie oder allgemein die Metaphysik, und die Religion denselben Inhalt haben, und erklärt, warum aus seiner Philosophie kein Atheismus folgt. Im folgenden Absatz muss er jedoch anerkennen, dass nur die Philosophie das Resultat des Systems ist und daher die absolute und endgültige Wahrheit darstellt.


Quelle Nr. 30: Hegel über die Philosophie als Resultat (aus der Enyzklopädie 1830)


§ 574
„Dieser Begriff der Philosophie ist die sich denkende Idee, die wissende Wahrheit (§ 236), das Logische mit der Bedeutung, daß es die im konkreten Inhalte als in seiner Wirklichkeit bewährte Allgemeinheit ist. Die Wissenschaft ist auf diese Weise in ihren Anfang zurückgegangen und das Logische so ihr Resultat als das Geistige, daß es aus dem voraussetzenden Urteilen, worin der Begriff nur an sich und der Anfang ein Unmittelbares war, hiermit aus der Erscheinung, die es darin an ihm hatte, in sein reines Prinzip zugleich als in sein Element sich erhoben hat.“


In der geoffenbarten Religion hat sich der Begriff also nicht ganz in sein Element erhoben, wie sich Hegel hier ausdrückt. Diese Erhebung geschieht nur in der Philosophie, also in der Vernunftreligion, vollständig. Hegel durfte damals das nicht explizite sagen, es war wie auch allen anderen Forschern und Dozenten nach den Kalrsbader Beschlüssen schlicht weg verboten. Es ist aber auch für den Berliner wie für den Jenaer Hegel eigentlich klar, dass nur die Philosophie der Ort der Wahrheit sein kann, obwohl die Religion, insbesondere die protestantische, für die Mehrheit der Menschen immer noch ihre Wichtigkeit zumindest damals haben konnte. Der Ort der vollständigen Erhebung des Menschen zum Absoluten ist aber Hegels Auffassung nach definitiv allein die Philosophie. 
Es ist aber auch eindeutig, dass Hegel in Berlin nicht mehr denkt, dass es eine neue Epoche entstehen wird, in der die Philosophie die Aufklärung der gemeinen Menschen möglich machen wird. Er denkt aber auch nicht, dass die Religion ohne Philosophie auskommen kann, weil er weiß, dass die Religion ohne Philosophie zum Dogmatismus führt. Er denkt eher an einer Zusammenarbeit von Metaphysik bzw. spekulativer Philosophie und evangelischer Religion zur Untermauerung der Versöhnung des Menschen mit der Wirklichkeit. Seine Absicht ist klar, er will die Einheit der Gesellschaft bewahren, will die gesellschaftliche Ordnung durch die Religion absichern und die Religion mit der Philosophie, also mit der Wissenschaft befestigen. Es war eine gute Absicht, die er in den gerade gelesenen Anmerkungen ausspricht, um die Leser, seine Verwandte und seine Arbeitsgeber mit Sicherheit mehr als sich selbst zu überzeugen. Er wusste, dass nur die Philosophie die volle Begründung der Wahrheit enthält und für ihn, für seine innere Überzeugung und Beruhigung war das genug. Es ist in der Tat so, dass es auf Grund des Fortschritts der Dialektik die Religion in die Philosophie aufgehoben wird und in diese, ob es den damaligen Menschen gefiel oder nicht, verschwindet. Die einzige wahre Religion ist nicht die evangelische, sondern die Philosophie als Vernunftreligion, sowie in Jena von Hegel selbst klar ausgedrückt. Das ist, was wir aus Hegels Werken, auch aus den Berliner Werken, ableiten können und auch sollten, wenn wir seine persönlichen Anmerkungen mit dem Haupttext vergleichen. 

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